Flattert eine Abmahnung ins Haus, ist der Schrecken oft erst einmal groß. Doch das viel größere – und vor allem teurere – Problem kommt auf Online-Händler:innen zu, wenn sie gegen die mit der Abmahnung einhergehende unterschriebene Unterlassungserklärung verstoßen. Mit der Unterzeichnung der Erklärung gehen die Händler:innen einen Vertrag mit dem Abmahnenden ein und ein Verstoß dagegen kann weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Ebenfalls befindet sich noch auf dem Abmahnradar der unzulässige Verkauf von Parfümflakons und die Verletzung der Marke Hugo Boss.
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