Abmahnung wegen unfairem Preisdruck
Wer mahnt ab? Emma Matratzen GmbH (vertreten durch Kanzlei Danckelmann und Kerst)
Wie viel? -
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen aus dem Betten- und Matratzenbereich
Die Rabattschlacht und der Konkurrenzkampf im Online-Handel sind ungebrochen riesig. Wer den Gürtel etwas enger schnallen muss, lässt sich von einem „einmaligen und unschlagbar günstigen Knallerpreis“ oder dem Claim „Nur für kurze Zeit!“ vielleicht doch noch von einer Bestellung überzeugen. Damit man den Kaufdruck etwas erhöhen kann, kommen gerne auch sogenannte Countdown-Zähler zum Einsatz, die der Kundschaft noch einmal ein Ultimatum setzen. So machte es ein Matratzen-Shop, der seine Kundschaft sinnbildlich warnte: Wenn du nicht sofort bestellst, selbst schuld, denn ab Stichtag XY wird’s teurer.
Es kam natürlich, wie es kommen musste: Auch nach dem vermeintlichen Datum wurde das Bett nicht teurer angeboten. Nein, es war sogar billiger als zuvor!
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