„Geprüfte Qualität“ beschert Abmahnung
Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e. V.
Wie viel? 270 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Bei der Werbung mit Qualitätsversprechen ist Vorsicht geboten. Denn die einfache Aussage „geprüfte Qualität“ kann schon zu einer Abmahnung führen. Denn wer damit wirbt, dass die eigene Qualität überprüft wurde, der muss auch angeben, von wem die Prüfung stattgefunden hat und welchen Prüfkriterien sie unterliegt. Allein die Aussage, dass eine Prüfung stattgefunden hat, ist für die Kundschaft wenig aussagekräftig. Zumindest die Fundstelle zum Test und dessen Kriterien müssen angegeben werden. Das war im vorliegenden Angebot nicht der Fall, sodass dem Händler eine Abmahnung ins Haus flatterte.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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Stimmt wohl nicht ganz, denn wenn z.B. Tunfisch in Olivenöl oder Sonnenblumenöl, gibt es kein Abtropfgewicht. Da muss man dann schon selber zum Taschenrechner greifen und die xx% Öl raus rechnen. Nach meiner Meinung müsste auch das Abtropfgewicht drauf stehen, aber offensichtlich wir dies nun als 'Einheit' gesehen, obwohl ja jeder eigentlich schon wissen will wieviel denn nun von der Hauptzutat wirklich drin ist und wer nimmt den wirklich ca 34gr Olivenöl bei 146gr Tunfisch her?
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