Falsche Angaben bei Google Shopping
Wer? Wettbewerbszentrale
Wie viel? 374,50 Euro
Betroffene? Shops, die Google Shopping nutzen
Aktuell sollten alle Unternehmen, die ihre Produkte über Google Shopping vermarkten, genau hinsehen und diese Anzeigen einem Check unterziehen. Uns liegt aktuell eine Abmahnung vor, in der das betreffende Unternehmen ein Produkt in einer 100 ml- und einer 500 ml-Flasche anbot. Jedoch wurde das bei Google Shopping etwas durcheinandergebracht. Der Preis der kleineren, günstigeren Variante und die Angabe, dass es sich um 500 ml handelt, wurden gemixt. Heraus kam eine Abmahnung.
Sowohl Preise als auch Grundpreise und Versandkosten müssen bei Google Shopping mit den Konditionen, die tatsächlich im Shop verlangt werden, übereinstimmen. Händler:innen tragen hierfür selbst die Verantwortung. Und das sogar dann, wenn die Angaben richtig hinterlegt und eingezogen, sie jedoch von Google falsch ausgespielt werden.
Alle Händler:innen, die über Google Shopping werben, müssen also schleunigst den Grundpreis ergänzen oder die Berechnung kontrollieren, damit die Wettbewerbszentrale oder andere Abmahner kein Futter zum Abmahnen haben. Nachhilfe gefällig, wo die wichtigsten Daten wie Versandkosten, Steuerhinweise oder der Grundpreis bei Google Shopping ergänzt werden können? Hier geht's zum Google Support mit einer Anleitung.
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Wenn die Artikel Seite im Online Shop kein strukturiertes Daten-Markup hat, sollte man als Shopbetreiber sicherstellen, dass Google die richtigen Informationen extrahiert, um hier Fehler zu vermeiden.
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Was wird in dem Artikel denn genau unter Parfum-Testern verstanden: Die großen Glasflaschen, die auch in Parfümerien zum Ausprobieren in den Regalen stehen und mit dem Aufdruck "Tester" versehen sind oder die kleinen Probegrößen mit nur 1 oder 2 ml Inhalt?
Danke!
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Hi Line,
wir meinen tatsächlich die großen Testflaschen zum Probeschnuppern im Geschäft. Die kleinen Pröbchen haben wir uns nicht angeschaut, aber auch für diese gilt vermutlich dasselbe und sie werden nur mit einem Aufdruck "Nicht zum Verkauf bestimmt" o.ä. verkauft.
Beste Grüße
Die Redaktion
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