In unserer neuen Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Das Widerrufsrecht bietet viel Angriffsfläche für Abmahnungen. Fest steht, dass die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage für die Erklärung des Widerrufs nicht verkürzt werden dürfen. In diesem Online-Shop verlängerte der Händler das Widerrufsrecht, um der Kundschaft etwas mehr Zeit einzuräumen. Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, eine längere Widerrufsfrist als 14 Tage anzubieten, muss die Kundschaft darüber klar und verständlich aufgeklärt werden. Wer die Übersichtsseite mit der Detailseite der Produkte vergleicht, stellt fest, dass hier zwei verschiedene Aussagen getroffen wurden. Einmal heißt es, dass die Widerrufsfrist 30 Tage lang ist und einmal wird von einem Monat gesprochen.


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