Wurden Produkte einer Qualitätsprüfung unterzogen, wollen Händler:innen diese Besonderheit der Kundschaft auch mitteilen. Doch was sich in der Theorie so einfach anhört, kann in der Praxis schnell zu einer teuren Abmahnfalle werden. Denn die bloße Angabe einer geprüften Qualität reicht nicht aus. Vielmehr sind weitere Informationen notwendig, die die genauen Testkriterien für Verbraucher:innen nachvollziehbar machen. Darüber hinaus können Abmahnungen auch bei unzulässigen gesundheitsbezogenen Wirkversprechen für ein Ergänzungsfuttermittel für Hunde und der fehlenden Angabe des Abtropfgewichts lauern.
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