Händler:innen auf Ebay scheinen es zurzeit schwer zu haben, rechtssicher auf dem Marktplatz Geschäfte zu machen. Bereits vor wenigen Wochen kam es zu Problemen bei der korrekten Darstellung der Impressen zahlreicher Händler:innen (wir berichteten). Aufgrund dessen mussten Betroffene umgehend aktiv werden und die fehlenden Angaben ergänzen, um nicht Gefahr zu laufen, eine Abmahnung zu kassieren. Ebay bestätigte uns damals, dass die technischen Probleme nach kurzer Zeit behoben wurden.
Nun gibt es wohl aber erneut Darstellungsprobleme in den Impressen. Wir haben uns angeschaut, wo diesmal der Teufel im Detail steckt und bei Ebay nachgehakt.
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Was sind das für lächerlich dumme und unzulängliche Gesetzgebungen hier in BRD
Oder sehe ich es falsch und man kann das an ebay weitergeben.
Faktisch und logisch ist es doch so, dass in jedem Fall der Wegfall der Anzeige des Impressum eines ebayers wahrnehmbar innerhalb Sekundenberucht eilen´passieren kann. Ebenso ist es beim Konkurrenten, der also als Abmahnauslöser just in diesem Moment das ganze detektieren könnte und mittels screenshot als Beweis seinem Abmahnadvokoten zur Verfügung stellt.
Damit ist also der ebayer nun sozusagen gesetzlich verpflichtet jeden Bruchteil einer Sekunde sein Impressum in ebay neu anzeigen zu lassen, damit er ... Zumindest aber jeden Tag, weil ggf. der Falschzustand seines Impressums vom Abmahnprofi vielleicht stabil für 24 Stunden kontrolliert werden muss.
Irgendwie alles sehr weit weg von Logik und technischem Verstand und vor allem von Recht und Ordnung.
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hat das eigentlich mal jemand vor Gericht ausgefochten?
Wäre das nicht mal eine sinnvolle Sache, z. B. für den Händlerbund, mal einen Musterprozess zu führen?
Ich glaube kaum, wenn z. B. ein Verleger eine Zeitschrift mit Impressum druckt und irgendein Schwachsinniger das Impressum raus reißt, der Verleger dafür haftbar wäre.
Analog müsste es eigentlich auch hier sein.
Bin gespannt auf eure Meinungen.
Gruß
Markus
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Ich bin auch betroffen und musste Registergericht und Registernummer in das Zusatzfeld eintragen.
Das Feld befindet sich:
-Konto-Einstellungen (bei mir links unter dem accountnamen)
-unter "Verkaufen" (links)
-"Verkäufereinstellungen"
nach unten scrollen
.
.
.
"Einstellungen für gewerbliche Verkäufer"
rechts davon: "Rechtliche Informationen des Verkäufers in Angeboten anzeigen"
dort befindet sich das Feld "Weitere Angaben" daneben rechts "Bearbeiten"
Ich habe es vor den Infos zur Streitbeilegung (mit einer Strichlinie getrennt) eingefügt.
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danke für den Artikel. Leider scheitere ich dabei, das Feld „Zusätzliche, gesetzliche erforderliche Angaben“ zu finden. Hat eventuell Ebay wieder Änderungen vorgenommen, die dieses Feld wegfallen ließen?
Danke und beste Grüße
Peter
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Wo muss diese für Kunden sichtbar sein?
Und muss dort auch das HR-Gericht für Kunden sichtbar sein?
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Antwort der Redaktion
Hallo Susanne,
wer im Handelsregister eingetragen ist, muss die Eintragung auch im Impressum kenntlich machen. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtangabe. Daher müssen sowohl das Registergericht , als auch die Registernummer im Impressum angegeben werden.
Beste Grüße
die Redaktion
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