Mindestbestellwerte sind bei einigen Onlineshops gang und gäbe, um besonders bei Produkten zu kleinen Preisen alle anfallenden Fixkosten, wie etwa Lagerungs- und Verpackungskosten, abdecken zu können. Andernfalls wären viele Bestellungen für Händler:innen nicht rentabel. Das soll durch den Mindestbestellwert vermieden werden. Um damit aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht baden zu gehen, sind allerdings einige rechtliche Vorgaben zu beachten.
Zudem wurde wegen gesundheitsbezogener Werbeaussagen für ein Sportgerät abgemahnt und ein WC-Reiniger als Produktnachahmung eingestuft.
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