Bei der Verwendung von Homöopathie scheiden sich die Geister. Für die Befürworter bietet sie eine hilfreiche Alternative, fernab von der Chemiekeule. Für die Gegner, wie etwa die Schulmedizin, gelten die Zuckerkügelchen als wirkungslos. Was man sicher sagen kann ist, dass Werbeversprechen für homöopathische Mittel mit Argusaugen von Abmahnern überwacht werden und Händler:innen Vorsicht walten lassen sollten, wenn es um Versprechen rund um die Wirkweise der Mittel geht.
Zudem wurde ein Händler von Biozidprodukten gleich wegen mehrerer Verstöße abgemahnt und ein Shop bezeichnete das verwendete Material fälschlicherweise als „veganes Leder“.
Kommentar schreiben
Antworten
Wie verhält es sich demnach mit dem Begriff "Kunstleder"?
_______________________
Antwort der Redaktion
Hallo Micha,
also der Begriff Leder darf nicht für alles vegane/Textile verwendet werden. Wird dieser Begriff angegeben, dann muss es sich auch um echtes Leder handeln. Daher sind Bezeichnungen wie „PU-Leder“ oder „Textilleder“ unzulässig, weil es sich hierbei um künstliche Materialien handelt. Und das Gleiche gilt eben auch für „veganes Leder“. Diese Materialbezeich nung kann Verbraucher:inn en in die Irre führen und ist daher nicht zulässig. Wortverbindunge n mit dem Begriff „Leder“ sind nur für die handelsüblichen Bezeichnungen „Lederfaserstof f“ oder „Kunstleder“ zulässig. Wenn das Textilien sind, müssen dann entsprechend die Fasern angeben.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben