Fehlende Grundpreise bei Getränken
Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Wie viel? 140,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Waren in Fertigverpackungen
Werden Lebensmittel im Online-Shop verkauft, taucht immer wieder ein bestimmter Fehler auf: die Grundpreisangabe. Entweder wird der Grundpreis fehlerhaft, also in der falschen Mengeneinheit, oder sogar ganz weggelassen. Dabei schreibt das Gesetz in der Preisangabenverordnung (PAngV) vor, dass für Waren, die in Fertigverpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis angegeben werden muss. Dazu kommt, dass der Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis stehen muss.
Ein Amazon-Händler nahm es mit diesen Vorgaben nicht ganz so genau und verzichtete gänzlich auf die Angabe des Grundpreises beim Verkauf von verschiedenen Getränkeflaschen – vom Sekt bis zum Markenspudelwasser. Die Grundpreise nicht anzugeben, nimmt Verbraucher:innen die Möglichkeit, Preise zu vergleichen und verstößt nicht nur gegen die PAngV, sondern auch gegen das Wettbewerbsrecht.
Lass Abmahner abblitzen
Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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Wir sind im Bereich Spezialspielwar en/Rollenspiele unterwegs. Einer unserer Deutschen Hauptmarkenlief eranten hatte genau dieses Problem nicht verstanden und zugelassen, dass z.B. seine gut gefragten und Qualitativ hochwertigen Artikel bei Mytoys etc. teilweise unter unseren Einkaufspreisen , verscherbelt wurden. End vom Lied: Mytoys ist Geschichte und bei meinem Markenlieferant en kaufe ich gar nichts mehr.
Das sollte der Handel aus der Miele Nachricht mitnehmen und nicht ob, man mit einer Waschmaschine zufrieden ist. Da geht man besser auf ein Verbraucherport al.
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