In unserer neuen Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Händler:innen, die Waren in Fertigverpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben. Relevant wird diese Vorschrift also für Händler:innen von Lebensmitteln, aber auch beim Verkauf von Kosmetikprodukten, oder Haushaltsprodukten wie Reinigungsmittel oder Wandfarbe. Verbraucher:innen soll es so erleichtert werden, die Preise bei verschiedenen Packungsgrößen miteinander zu vergleichen.
In unserem Beispiel wurde der Grundpreis mit angegeben, trotzdem wurde der Händler abgemahnt.


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Mir ist seit langem bekannt, dass der Grundpreis jeweils mit:
• 1 Kilogramm
• 1 Liter
• 1 Kubikmeter
• 1 Meter
• 1 Quadratmeter
angegeben werden muss.
Aber in habe das Gefühl, dass das nur für den Versandhandel zählt und abgemahnt wird.
Im Einzelhandel hält sich niemand an diese Vorgaben, Verbrauchermärk te sowie Discounter werben in ihren wöchentliche Prospekten nach wie vor, besonders bei Fleisch, Fisch und Käse mit 100 g Grundpreisen
Da scheint sich niemand daran zu stören, ich habe wenigstens noch nie gehört, dass ein Verbrauchermärk te oder Discounter dafür eine Abmahnung erhalten hat.
Das selbe ist bei Textilen der Fall, da fehlen sehr oft die Angaben aus welchem Material dies bestehen.
An wen kann man sich da als Verbraucher wenden ?
An die Redaktion:
für eine Stellungnahme und Hinweis wäre ich Ihnen sehr dankbar.
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Antwort der Redaktion:
Hallo H.P. ,
auch im stationären Handel muss der Grundpreis angegeben werden. Hier gelten die gleichen Regeln wie im Online-Handel. Ein paar Ausnahmen kennt das Gesetz, zum Beispiel dann, wenn Lebensmittel wegen kurzer Resthaltbarkeit reduziert werden oder wenn der Grundpreis bereits dem Gesamtpreis entspricht (beispielsweise , wenn ohnehin 1 Liter Milch verkauft wird, sind Grund- und Gesamtpreis das gleich).
Auch wenn der Kernbereich unserer Berichterstattu ng der Online-Handel ist, haben wir auch schon über Abmahnungen im stationären Bereich berichtet, beispielsweise, als es um die Angabe des Pfandpreises ging: onlinehaendler-news.de/.../...
Als Verbraucher kann man sich in vielen Fällen an die Verbraucherzent rale wenden, als Mitbewerber steht es einem frei, auch einen Mitbewerber abzumahnen. Vielleicht hilft es in einigen Fällen allerdings zunächst einen Mitarbeiter auf den Fehler hinzuweisen.
Zusammengefasst lässt sich allerdings sagen, dass die Regeln der Preisangabenver ordnung sowohl für Online-Händler: innen, als auch für den stationären Handel gelten.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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