Den Überblick bei den zahlreichen Modellen auf dem Markt der elektrischen Zahnbürsten zu behalten, ist gar nicht so einfach. Händler sollten sich jedoch besser damit auskennen und vorsichtig sein, mit welcher Bezeichnung sie ihre Produkte bewerben. Den Eindruck bei der Kundschaft zu erwecken, es handele sich um ein höherpreisiges Modell, ist in jedem Fall keine gute Idee und kann zu einer Abmahnung führen.
Auch Duftzwillinge geistern wieder durch die Onlineshops und bescheren den Abmahnern Arbeit. Ebenso wurden wieder Produktfotos unberechtigt genutzt.
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