Nachahmung einer Markenhandtasche
Wer mahnt ab? Longchamp S.A.S. (durch Klaka Rechtsanwälte)
Wie viel? 3.247,90 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Handtaschen
Bei bekannten Marken mag der ein oder andere dazu geneigt sein, mit auf den Erfolgszug aufzuspringen. Vor allem bei Bekleidung oder Handtaschen teurer Marken wird versucht, mit kleineren Änderungen die Bekanntheit auszunutzen, um eigene Produkte besser verkaufen zu können. Das erlebte nun auch das Unternehmen Longchamp mit ihrem bekannten Handtaschenmodell „Le Pliage“.
Obwohl das Modell ausreichend rechtlich gegen Nachahmung geschützt sei, habe ein Händler das markante Erscheinungsbild für seine eigenen Handtaschenmodelle ausgenutzt und sich damit einen Wettbewerbsvorteil erschlichen. Insbesondere der Kontrast in Farbe und Material zwischen dem Henkel und dem dazwischen liegenden Überschlag und dem Korpus der Tasche verstärke den Bekanntheitsgrad des Originals und begründe die wettbewerbsrechtliche Eigenart der Taschen.
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