Dass Influencer:innen nicht selten mit dem Recht in Konflikt kommen, ist kein Geheimnis. Insbesondere die Regularien zum Thema Schleichwerbung bereiten immer wieder Kopfzerbrechen. Immerhin verschmelzen bei Personen, die Influencer:innen-Markting betreiben, oftmals die Grenzen zwischen privaten und geschäftlichen Inhalten. Nun will die EU-Kommission das ganze Thema genauer unter die Lupe nehmen.
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Wie sieht es mit dem Lieferkettenges etz aus, die Influenzaarbeit er müssten sich doch eigentlich erkundigen, ob die beworbenen Produkte der "Norm" entsprechen. Wenn da das Finanzamt mal über diverse Plattformen "drübergeht" ist glaube ich Chaos mit Nachzahlungen in Milliardenhöhe angesagt.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Birgit,
für Influencer:inne n gilt das gleiche, wie für alle anderen Personen, die selbstständig sind. Hier ist wie in jedem Falle das Finanzamt zuständig.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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