Kein Hinweis auf Bio-Kontrollstelle
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Bio-Lebensmitteln
Erfüllen die Produkte die Voraussetzung, um als „Bio“ eingestuft zu werden, dürfen sie von Händlern trotzdem nur als „Bio“ beworben werden, wenn diese kontrolliert und danach mit einem Zertifikat versehen wurden. Dazu sind schon seit jeher Informationen im Online-Handel verpflichtend. Jeder Unternehmer, der ökologische/biologische Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt, unterliegt daher der Pflicht, seine Tätigkeit den zuständigen Behörden zu melden sowie sein Unternehmen dem Kontrollsystem zu unterstellen. Das bedeutet für den Handel konkret, dass der Code der zuständigen Bio-Kontrollstelle online genannt werden muss.
Die Angabe der Codenummer der Kontrollstelle müsse nicht unmittelbar auf der eigenen Angebotsseite genannt werden, so ein Urteil. Denkbar sei eine Verlinkung zu weiteren Produktinformationsseiten oder andere Gestaltungen. Da ein höchstrichterliches Urteil aber noch nicht vorhanden ist, sollte der Code sicherheitshalber direkt innerhalb der Produktbeschreibung genannt werden. Fehlende oder unvollständige Angaben könnten im Ernstfall außerdem dazu führen, dass die Angebote auf Marktplätzen oder das entsprechende Konto (vorübergehend) gesperrt werden.
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Auf mögliches Fehlverhalten hinweisen und 20-30€ für Auslagen erbitten, ist ja noch nachvollziehbar , aber anscheinend kann hier in Deutschland jeder als Geschäftsmodell machen was er will, um Firmen zu belästigen und Geld zu erpressen.
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Hallo Susanne,
das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht vor, dass Wettbewerbsvers töße zunächst "untereinander" geklärt werden, damit die Gerichte nicht zu sehr belastet werden. Damit ein Verband abmahnen kann, muss er einige Voraussetzungen erfüllen, um abmahnberechtig t im Sinne dieses Gesetzes zu sein. Ende 2021 wurden die Voraussetzungen noch einmal strenger, sodass zum Beispiel der Ido-Verband nicht mehr abmahnen darf.
Natürlich kommt bei einigen Verbänden, die Abmahnungen versenden, dennoch der Verdacht auf, dass der faire Wettbewerb in der Motivation nicht an erster Stelle steht.
Viele Grüße
die Redaktion
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