Doppelte Markennennung verwirrt Verbraucher:innen
Wer mahnt ab? Kanzlei Rechtsanwalt Euskirchen
Wie viel? 1.295,43 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Weniger ist manchmal mehr, auch wenn es um Informationen geht. Ein Ebay-Händler, der Gaskartuschen verkauft, gab nicht nur einen Hersteller an, sondern gleich zwei. Die beiden Angaben widersprechen sich allerdings, sodass es für Verbraucher:innen nicht erkennbar war, wer denn nun tatsächlich der Hersteller ist. Darauf wurde ein Mitbewerber aufmerksam und mahnte den Händler ab. Er sah darin eine widersprüchliche und damit täuschende Angabe über die wesentlichen Eigenschaften des Produkts.
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