Unterlassungserklärung (so) unterschreiben?
Dem Schreiben des Rechtsanwaltes Findig lag eine Unterlassungserklärung bei, die Torsten Köhler unterzeichnen soll. In dieser heißt es, der Online-Händler verpflichtet sich zur Zahlung einer Strafe (die sog. Vertragsstrafe) für den Fall eines erneuten Verstoßes. Nun fragt sich Torsten Köhler, ob er dieses Schriftstück überhaupt unterschreiben muss?
Reagiert der Online-Händler überhaupt nicht auf die Abmahnung, riskiert er ein Gerichtsverfahren. Diese vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte von ihm aber auf keinen Fall einfach unterschrieben und zurückgesendet werden, bevor die Abmahnung selbst samt Unterlassungserklärung nicht von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft wurde.
Kommt der Anwalt zu dem Schluss, dass die Unterlassungserklärung so oder in modifizierte Form abgegeben werden muss, ist Vorsicht geboten: ab diesem Zeitpunkt muss Torsten Köhler alle Fehler beseitigt haben, auf die sich die abgegebene Unterlassungserklärung bezieht, sonst droht eine Vertragsstrafe, die im Einzelfall sogar mehrere Tausend Euro betragen kann.
Unterlassungserklärung verjährt?
Ein kleiner Blick in die Zukunft: Anwaltlich beraten, unterzeichnet Torsten Köhler im Abschluss eine Unterlassungserklärung, in welcher sich der Online-Händler gegenüber dem Abmahnenden verpflichtet, zukünftig das konkrete wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Solange sich Torsten Köhler an die Vorgaben der Unterlassungserklärung hält, muss er nichts befürchten. Begeht er aber in der Folge (auch noch nach vielen Jahren) denselben Fehler wieder, droht die Zahlung einer Vertragsstrafe.
Ist eine solche Forderung nicht nach drei Jahren verjährt?
Die Unterlassungserklärung begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten, welche jedoch – anders als Ansprüche z.B. auf Zahlung eines Geldbetrages – nicht der Verjährung oder anderer zeitlicher Begrenzungen unterliegen. Torsten Köhler ist also durch die Unterlassungserklärung sein ganzes Leben lang gebunden.
Praxishinweis
Wer unzureichende Texte verwendet oder andere abmahnfähige Fehler im Online-Shop macht, wird schnell mit einer Abmahnung bestraft. Auch der Online-Händler Torsten Köhler sollte sich professionelle Hilfe holen, um die rechtliche Korrektheit seines Online-Shops laufend kontrollieren und prüfen zu lassen. Auch über Onlinehändlernews.de kann er sich regelmäßig über Gesetzesänderungen oder aktuelle Urteile informieren.
Im Falle einer Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Dingen zu beachten. Torsten Köhler sollte die Sache daher nicht auf eigene Faust regeln, sondern seinerseits einen sachkundigen Rechtsanwalt hinzuziehen, auch wenn dies für ihn zusätzliche Kosten bedeuten kann.
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Antworten
1. Das Gericht korrigiert den Gegenstandswert ggf. nach unten.
2. Keine Vertragsstrafe- Klausel für den Abmahner (er hat also keinen finanziellen Vorteil, das Angebot weiter im Auge zu behalten und auf einen Fehler zu hoffen).
Gegen die Verfügung lässt sich im Anschluss bei Bedarf immer noch vorgehen...
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