Eine Abmahnung zu erhalten, ist im Online-Geschäft schon längst keine Seltenheit mehr. Fehlerhafte Rechtstexte, das unberechtigte Nutzen eines Bildes, das Weglassen der Grundpreisangabe oder eine fehlerhafte Produktkennzeichnung können Gründe dafür sein, um von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder Wettbewerbsvereinen abgemahnt zu werden.

An einem fiktiven Beispiel möchten wir die häufigsten Irrtümer zum Thema Abmahnungen aufzeigen:
Torsten Köhler betreibt seit einigen Jahren einen eigenen Online-Shop für Computer und Zubehör. In der Vergangenheit lief sein Online-Geschäft sehr gut, Kunden- und Verkaufszahlen stiegen immer weiter an. Dennoch hat es Torsten Köhler bisher versäumt, seinen Online-Shop auch rechtlich an die aktuellen Gesetze anzupassen. Dies ging auch einige Zeit gut, endete aber gestern fatal, denn der Online-Händler erhielt Post vom Rechtsanwalt Findig. Er habe sich wettbewerbswidrig verhalten, heißt es im Schreiben des gegnerischen Anwaltes. Von Torsten Köhler wird neben der Zahlung der entstandenen Anwaltskosten eine Erklärung gefordert, diese oder vergleichbare Rechtsverstöße nicht wieder zu begehen (sog. Unterlassungserklärung).
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Antworten
1. Das Gericht korrigiert den Gegenstandswert ggf. nach unten.
2. Keine Vertragsstrafe- Klausel für den Abmahner (er hat also keinen finanziellen Vorteil, das Angebot weiter im Auge zu behalten und auf einen Fehler zu hoffen).
Gegen die Verfügung lässt sich im Anschluss bei Bedarf immer noch vorgehen...
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