TÜV: Nur so dürfen Unternehmen die Logos nutzen
Wer? TÜV SÜD Product Service GmbH
Wie viel? –
Betroffene? Händler:innen von TÜV-zertifizierten Produkten
Was? Widerrechtliche Benutzung der TÜV SÜD Marken
Für ein TÜV-zertifiziertes Produkt darf, obwohl es verlockend ist, nicht ohne Weiteres mit ebendieser Zertifizierung geworben werden: Die Aussage „TÜV-zertifiziert“ kann abgemahnt werden, wenn sie für ein Produkt verwendet wird, bei dem eine TÜV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn dann wäre der Hinweis auf das TÜV-Siegel eine Selbstverständlichkeit, die nicht als etwas Besonderes beworben werden darf. Auch umgekehrt, wenn ein TÜV-Siegel verpflichtend ist, dies aber gar nicht erteilt wurde, darf selbstredend nicht damit geworben und eine entsprechende Zertifizierung suggeriert werden.
Außerdem ist das bekannte grau-blaue TÜV-Oktogon der diversen Ableger (z. B. TÜV Süd) markenrechtlich geschützt. Die Verwendung des TÜV Süd GS-Zeichens mit Abbildung des markenrechtlich geschützten TÜV Süd-Logos bedarf eines gültigen Zertifikates durch eine der Zertifizierungsstellen, schreibt die Abmahnerin in einem aktuellen Schreiben, welches unserer Redaktion vorliegt.
Über eine vergleichbare Abmahnung von der Stiftung Warentest haben wir vergangene Woche berichtet.
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