Fehlende Lizenz der Stiftung Warentest
Wer? Stiftung Warentest
Wie viel? –
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Online-Shops dürfen grundsätzlich nur dann mit dem Logo der Stiftung Warentest für die von ihnen vertriebenen Produkte werben, wenn das jeweilige herstellende Unternehmen eine kostenpflichtige Lizenz bei der Stiftung Warentest erworben hat. Ist das nicht geschehen, kann es zu einer markenrechtlichen Abmahnung kommen, denn dann würde das Logo unerlaubt verwendet werden.
Die Lizenz wird ausschließlich an Hersteller:innen vergeben. In den speziell dafür abzuschließenden Logolizenzverträgen ist genau festgelegt, was erlaubt ist und was nicht. Wenn ein Hersteller oder eine Herstellerin für ein Produkt, das bei der Stiftung Warentest gut abgeschnitten hat, keine Lizenz erwirbt, können auch die Vertreiber:innen nicht mit dem Testurteil werben. Das gilt streng genommen sogar dann, wenn das Logo nicht offensiv beworben wird, sondern nur auf der Verpackung zu sehen ist, die als Produktbild im Shop ergänzt wurde.
Damit soll garantiert werden, dass der Verbraucher nur noch Werbung zu sehen bekommt, die rechtmäßig ist. Nach eigenen Angaben der Stiftung Warentest geht es dabei darum, dass ein Missbrauch mit dem Logo verhindert werden soll, etwa durch die massenhafte Verwendung von veralteten Testurteilen.
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