Abmahnung wegen Endlos-Rabatten
Wer mahnt ab? Emma Matratzen GmbH (vertreten durch Kanzlei Danckelmann und Kerst)
Wie viel? 2.729,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Die Rabattschlacht und der Konkurrenzkampf im Online-Handel sind ungebrochen riesig. Wer den Gürtel etwas enger schnallen muss, lässt sich von einem „einmaligen und unschlagbar günstigen Knallerpreis“ oder dem Claim „Nur für kurze Zeit!“ vielleicht doch noch zur Bestellung überzeugen. Damit man den Kaufdruck etwas erhöhen kann, kommen gerne auch sogenannte Countdown-Zähler zum Einsatz, die der Kundschaft noch einmal ein Ultimatum setzen. Der Countdown-Zähler, der in einem Matratzen-Shop eingebettet war, zählte die Zeit, innerhalb der der Rabatt gültig sein sollte, rückwärts. Den Webseitenbesucher:innen sollte hierbei suggeriert werden, dass nach Ablauf des Countdown-Zähler die Möglichkeit, die beworbenen Produkte mit einem Preisvorteil erhalten zu können, endet. Ottonormalverbraucher:in geht also davon aus, dass im Anschluss daran wieder der jeweilige Normalpreis gilt.
Diese befristete Aktion hat der Shop im unmittelbaren bzw. nahezu unmittelbaren Anschluss jedoch mit einer gleichartigen Werbeaktion fortgesetzt. Ein unlauterer Wettbewerbsvorteil, so der Vorwurf der Abmahnung, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei die Fortsetzung einer befristeten Rabattaktionen nach Ende der Befristung unzulässig.
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