Übertriebene Gesundheitswerbung
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Nahrungsergänzungsmitteln
Der Verband Sozialer Wettbewerb hat wieder einen Amazon-Händler wegen gesundheitsbezogener Werbung abgemahnt. Der Händler verkaufte Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform mit spezifischen Aussagen zur gesundheitsfördernden Wirkung des Mittels, insbesondere auf den Stoffwechsel und die Gelenke. Der Verband kritisierte die für Lebensmittel nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) weit übertriebene und nicht belegte Wirkung, die dem Nahrungsergänzungsmittel gar nicht zukomme. Auch der Hinweis auf eine Wirkung des Produktes gegen Mangelerscheinungen sei irreführend und verstieße gegen das Verbot von krankheitsbezogener Werbung. Nach der LMIV ist es untersagt, Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen.
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Durch die Beweislastumkeh r und utopischen Streitwerten reicht bekanntermaßen die Behauptung "kein Original" aus und schon sind die Abmahner um viele € reicher und der vermeintliche Fälscher ärmer.
Dann kommt noch Samsung ein Weltkonzern damit die "Begründung" für 200TSD Streitwert und Kanzlei, besonders gierig, dann ist selbst ein berechtigter Widerspruch teurer als gleich zu zahlen.
Wenn z. B. bei Aktionsangebote n vom Distributor in Kooperation, z. B. mit Samsung ein Headset als Zugabe zum Handy ohne Blisterverpacku ng verkauft wird und der Händler das ORIGINAL Headset separat verkauft, wird abkassiert. Angeblich nicht original, mit erfundenen Behauptungen warum angeblich nicht original, hat der Händler aufgrund der Kosten immer verloren. Genau das hatte ich auch vor einigen Jahren.
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