Nachgeahmte Flusssteine
Wer mahnt ab? Gonge Creative Learning ApS (vertreten durch die Kanzlei Grünecker)
Wie viel? – –
Wer ist betroffen? Online-Händler von Spielzeug
Auf den Verkauf von sogenannten Flusssteinen, die bei Kindern zum Spielen und Balancieren beliebt sind, wurden jüngst Abmahner aufmerksam. Die aus Kunststoff gefertigten, an Steine in einem Flussbett angelehnten Plateaus, sollen von einem Konkurrenten nachgeahmt und auf Amazon vertrieben worden seien. Die Nachahmung sei dabei nahezu identisch, sowohl in der Form, den Größen, den Farben oder auch den spezifischen Eigenschaften des Produkts. Die Flusssteine des abmahnenden Unternehmens sollen jedoch aufgrund ihrer konkreten Ausgestaltung bei den angesprochenen Verkehrskreisen wettbewerbliche Eigenart genießen, weshalb der Verkauf der anderen Steine eine wettbewerbswidrige Handlung darstelle. Da die Produkte derzeit nicht zum Kauf angeboten werden, sah die abmahnende Partei davon ab, die angefallenen Kosten geltend zu machen, forderte aber die zukünftige Unterlassung des Verkaufs ein.
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