Ob Waschmaschinen von Bosch, Uhren von Glashütte Original, Werkzeuge von Würth oder Backformen von Dr. Oetker: Viele Unternehmen werben für ihre Produkte mit dem Label „Made in Germany“. Etwas, was hierzulande gefertigt wurde, muss doch gut sein!? Doch es gibt auch Fallstricke bei der Werbung.
Wer? Curt Maria Medical GmbH (durch Anwaltskanzlei CBH)
Wie viel? 1.295,42 Euro
Betroffene? Händler allgemein
Was? Hinweis auf Deutschlandfahne
Die Herkunft eines Produktes kann für potenzielle Kunden ein starker Kaufanreiz sein, schließlich hat sie Einfluss auf die Vorstellung von Qualität und (guter) Wertarbeit. Doch es kann eine irreführende Werbung darstellen, wenn ein Produkt mit „Made in Germany“ beworben, es aber nicht wirklich in Deutschland hergestellt wurde. Um mit der Kennzeichnung werben zu können, müssen Erzeugnisse entweder gänzlich in Deutschland hergestellt sein oder sie müssen eine in Deutschland für die Produktqualität entscheidende Behandlung erfahren haben.
Auch wenn nicht alle Produktionsschritte in Deutschland vorgenommen werden müssen, muss der überwiegende und maßgebliche Teil der Fertigung in Deutschland geschehen sein. Ob ein Produkt die Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ oder eine ähnliche Gestaltung, die das suggeriert (z. B. Verwendung der Deutschland-Flagge), tragen darf oder nicht, ist letztendlich im Einzelfall zu entscheiden. Und auch bei anderen Herkunftsbezeichnungen muss daher besondere Sorgfalt an den Tag gelegt werden.
Kommentar schreiben