Fehlende Grundpreisangabe
Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Beliebte Fehler, die immer wieder für Abmahnungen sorgen, sind Verstöße gegen die Preisangaben Verordnung. Neben Regeln, wie mit Rabatten geworben werden darf, findet sich hier auch die Vorschrift, dass bei Produkten, die nach Volumen, Länge oder Gewicht verkauft werden, muss neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis mit angegeben werden. So zum Beispiel, bei Lebensmitteln oder Kosmetikprodukten. Verbraucher sollen so Preise von Lebensmitteln mit verschiedenen Packungsgrößen leichter vergleichen können.
Ein Händler, der unter anderem Wein und Spirituosen verkauft, hatte nur den Gesamtpreis angegeben, nicht jedoch den Grundpreis, prompt kam es zu einer Abmahnung.
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