Fehlende Informationen zu Ranking und Bewertungen
Am häufigsten wurden Wettbewerbsverstöße wegen Irreführung durch Unterlassen bemängelt. Dazu zählen vor allem fehlende Informationen, etwa über die Sortierung des Rankings der Suchergebnisse, oder über die Kundenbewertungen.
Denn seit Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie Ende Mai dieses Jahres gelten hier strenge Informationspflichten für Plattformbetreiber. Verbraucher müssen unter anderem darüber aufgeklärt werden, welche Parameter für die Ergebnisse des Rankings entscheidend sind. Auch, ob und wie die Kundenbewertungen auf ihre Echtheit überprüft werden, muss für Verbraucher ersichtlich sein.
Die Wettbewerbszentrale kritisiert vor allem, dass einige Webseiten nicht darüber aufgeklärt haben, wenn es sich bei oberen Rankingplätzen um Werbeanzeigen handelt. Wenn Anbieter dem Vergleichsportal eine Provision dafür zahlen, im Ranking weit oben aufgelistet zu werden, handelt es sich um Werbung, die auch als solche gekennzeichnet werden muss.
Acht der 24 untersuchten Reiseportale stellten keine ausreichend klare Information darüber zur Verfügung, ob die Rezensionen vor Veröffentlichung auf ihre Echtheit überprüft wurden. Die Wettbewerbszentrale kritisierte außerdem, dass einige Portale das Verfassen von Bewertungen mit einem Gutschein belohnen.
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