Altes Problem im neuen Gewand
Dass bei Amazon in einem Produkt plötzlich Fehler auftauchen, die im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen können, ist leider ein allzu bekanntes Problem. Hintergrund ist der, dass mehrere Verkäufer mittels des Anhängens über ein Produktangebot verfügen und entsprechend Änderungen vornehmen können. Für eventuelle Fehler, wie etwa widerrechtliche Produktfotos oder wettbewerbswidrige Aussagen haften dann aber alle angehängten Händler, so wie der Inhaber der Buy-Box und zwar unabhängig davon, ob sie die Änderung veranlasst haben. Rechtlicher Hintergrund ist der, dass der Unterlassungsanspruch, der mittels einer Abmahnung geltend gemacht wird, grundsätzlich verschuldensunabhängig ist. Es kommt also nicht darauf an, ob der betroffene Anbieter etwas für den rechtswidrigen Zustand kann. Das gilt auch für Fehler, die nicht durch die Verkaufenden, sondern durch Amazon entstehen, wie beispielsweise die Darstellung einer veralteten UVP (OLG Köln, Beschluss vom 23.09.2014 Az. 6 U 115/14).
Nun wurde uns durch Leser ein neues Problem herangetragen: Offenbar weicht die Darstellung in der mobilen Ansicht von der auf dem Deskop ab. Das führt zu dem Ergebnis, dass gesetzliche Pflichtangaben in der einen Variante angezeigt werde, in der anderen jedoch nicht.
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