Abmahnungen beim Verkauf von Tierarzneimitteln
Wer mahnt ab? iOcean UG (vertreten durch RA Sandhage)
Wie viel? 453,86 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Tierarzneimitteln
Ein neuer Abmahngrund trifft Händler von freiverkäuflichen Tierarzneimitteln. Grund dafür ist eine Vorschrift aus der EU-Verordnung (2019/6). Dort wird der Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln von Tieren bei Fernabsatzverträgen geregelt. Seit dem 28. Januar 2022 müssen Händler, die Tierarzneimittel verkaufen, die freiverkäufliche Tierarzneimittel verkaufen, sich im Versandhandelsregister für Tierarzneimittel eintragen und das entsprechende EU-Sicherheitslogo anzeigen, welches mit einem Link zum Versandhandelsregister versehen werden. Verbraucher sollen so erkennen können, ob der Anbieter seriös ist. Wer nicht in diesem Register eingetragen ist, ist nicht berechtigt, freiverkäufliche Tierarzneimittel zu verkaufen. Händler sollten überprüfen, ob ihre Produkte als Biozid oder als Tierarzneimittel gelten. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Update vom 20. Mai 2022: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass vor allem Händler auf Ebay abgemahnt werden können, da es auf Ebay nicht möglich sei, das Logo nebst Link einzufügen. Nach Rücksprache hat Ebay uns nun bestätigt, dass sowohl Logo als auch Verlinkung auf der Angebotsseite eingefügt werden können.
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