Missachtung der Kennzeichnungspflicht bei Elektroartikeln
Wer mahnt ab? Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.
Wie viel? 290 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Elektroartikeln
Händler von Elektrogeräten müssen neben den allgemeinen Vorschriften auch die Vorschriften für den Verkauf von Elektrogeräten beachten. Neben dem Elektrogesetz, welches unter anderem die Pflichten zu Rückgabe und Entsorgung regelt, muss auch die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) berücksichtigt werden. Dort wird unter anderem bestimmt, dass bei der Werbung von Elektroprodukten auf die Energieeffizienzklasse des Produktmodells hingewiesen werden muss.
Eine Missachtung der Kennzeichnungs- und Hinweispflichten stellt einen Abmahngrund dar und sollte daher vermieden werden.
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