Fehlende Nährwertangaben
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln
Regelungen beim Verkauf von Lebensmitteln gibt es viele. Es ist also wenig verwunderlich, dass Abmahnungen häufig Lebensmittelhändler treffen. Kunden haben beim Kauf von Lebensmitteln ein Recht darauf zu erfahren, welche Zutaten sich im Produkt befinden. Vor allem Allergene müssen besonders ausgezeichnet werden. Geregelt wird das in der Lebensmittelinformationsverordnung. Auch Hinweise für die Aufbewahrung und Verwendung sollten nicht fehlen, wenn diese notwendig sind. Bei eingelegten Lebensmitteln ist zudem zu beachten, dass neben dem Gesamtgewicht auch das Abtropfgewicht mit angegeben werden muss.
Ein Händler, der einen Online-Feinkostladen betreibt, beachtete eine ganze Reihe dieser Vorschriften nicht. Das blieb natürlich nicht lange unentdeckt und führte so zu einer Abmahnung.
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