Fehlende Angaben beim Verkauf von E-Zigaretten
Wer mahnt ab? Verband des eZigarettenhandels e.V.
Wie viel? 212,40 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von E-Zigaretten
Bei dem Verkauf von E-Zigaretten gibt es einige Vorschriften, die es zu beachten gilt. Denn die elektronische Zigarette fällt unter das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Neben den Vorschriften des TabakerzG muss auch die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) beachtet werden. Darunter fallen zum Beispiel die Informationspflichten nach § 27 TabakerzV. So müssen auf den Produkten alle Inhaltsstoffe, der Nikotingehalt und Warnhinweise, dass das Erzeugnis nicht in die Hände von Kindern gelangen darf. Wenn diese Angaben fehlen, stellt das auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und kann somit abgemahnt werden.
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