Kein Salz im Himalaya
Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Wie viel? 245,18 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln
Ein Klassiker unter den Abmahnungen ist die Bezeichnung „Himalaya-Salz“. Denn mit dieser Bezeichnung wird dem Kunden vermittelt, das Salz komme aus dem Himalaya-Gebirge. Im Himalaya-Gebirge selbst gibt es allerdings gar kein Steinsalz, vielmehr stammt das Salz aus einer Hügelkette vor dem Himalaya-Gebirge.
Daher sollten Händler auf diese Bezeichnung unbedingt verzichten, da unter anderem der BGH diese Bezeichnung als irreführend angesehen hat.
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