Artikelzustand „Neu“
Wer mahnt ab? Handy Deutschland GmbH (vertreten durch Rechtsanwälte Scholz)
Wie viel? 900,71 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler auf Ebay
Der Artikelzustand ist für viele Käufer ein entscheidendes Kriterium und daher sollten Händlerinnen und Händler bei der Angabe auch nicht flunkern. Auf der Verkaufsplattform Ebay kann man verschiedene Artikelzustände auswählen, unter anderem auch „Neu: Sonstiges“. Bei der Beschreibung der Zustandskategorie wird erläutert, dass es sich um einen neuen, unbenutzten Artikel, bei dem unter Umständen die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist, oder um B-Ware handelt.
Wer diesen Artikelzustand auswählt, sollte auch tatsächlich unbenutzte Neuware verkaufen. Dazu gehört auch, dass die eventuell vorhandene Herstellergarantie noch besteht. Wenn dies nicht der Fall ist und beispielsweise ein iPhone verkauft wird, welches schon einmal registriert wurde und keine Herstellergarantie mehr aufweist, täuscht den Verbraucher über wesentliche Merkmale der Ware, sodass es sich um eine irreführende geschäftliche Handlung handelt und ein Verstoß gegen das UWG vorliegt.
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