Abtropfgewicht und Pfandpflicht beachten
Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln
Beim Verkauf von Lebensmitteln müssen Händler einiges beachten. Nicht nur unzulässige Werbeaussagen können zu einer Abmahnung führen, auch die Vorgaben der Preisangabenverordnung müssen beachtet werden. Wenn Lebensmittel nach Volumen oder Gewicht verkauft werden, muss neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis mit angegeben werden. Und bei Waren, für die ein Abtropfgewicht angegeben werden muss, also zum Beispiel bei eingelegten Gurken, muss sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht beziehen.
Händler, die Getränke verkaufen, müssen außerdem darauf achten, ob die für die Getränkeverpackung eine Pfandpflicht gilt. Im Verpackungsgesetz ist die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen geregelt. Auch bei einer Missachtung der Pfandpflicht kann es zu einer Abmahnung kommen.
Ein Online-Händler missachtete beide dieser Pflichten und wurde abgemahnt.
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