„Mondpreiswerbung“ führt zur Abmahnung
Wer mahnt ab? Blanken Küchenmesser (vertreten durch Anwaltskanzlei Schleinkofer)
Wie viel? 1.088,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Eine sogenannte Mondpreiswerbung wurde einem Online-Händler auf Ebay zum Verhängnis. Bei einer Mondpreiswerbung wird mit einem besonderes hohen Preis geworben, der so allerdings nie verlangt wurde. Der Händler verlangt dann einen vergleichsweise niedrigeren Preis. So entsteht für Kunden der Eindruck, dass es sich um ein besonders hochwertiges Produkt handle, für welches man nun einen günstigen Preis bezahlt. Streichpreise dürfen also nicht völlig aus der Luft gegriffen sein, sondern wirklich einmal verlangt worden sein.
Ein solches Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das UWG dar und der Händler wurde abgemahnt.
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