Weitere Abmahnungen
Vorsicht bei geschützten Marken
Wer mahnt ab? Monster Energy Company (vertreten durch Kanzlei Bird & Bird)
Wie viel? 3.744,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Bei dem Verkauf von Produkten mit Markenlogos sollten Händlerinnen und Händler vorsichtig sein. Denn häufig sind diese Logos markenrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach so verwendet werden. Ein Online-Händler verkaufte auf Ebay eine Kopfbedeckung mit dem markenrechtlich geschütztem Logo der Marke „MONSTER ENERGY“. Das Unternehmen hinter der Marke, welches die Markenrechte besitzt, wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Da das Unternehmen einen Streitwert in Höhe von 250.000 Euro annahm, fielen die Abmahnkosten relativ hoch aus.
Dieser Vermerk sorgt für eine Abmahnung
Wer mahnt ab? Ebay-Händlerin „form-3d“ (vertreten durch HKMW Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.134,55 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Bei dem gewerblichen Verkauf von Waren im Internet, steht Verbrauchern, bis auf einige Ausnahmen, immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht dürfen Händlerinnen und Händler nicht durch eigene Vertragsbedingungen einschränken. Ein Online-Händler auf Ebay versah sein Angebot mit dem Vermerk „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück“.
Eine solche Einschränkung des Widerrufsrecht verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und wurde so von einem Mitbewerber abgemahnt.
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