Irreführende Zutatenangaben
Wer mahnt ab? Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (vertreten durch Kanzlei Dornkamp)
Wie viel? 243,51 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln
Ein Online-Händler bot auf der Online-Verkaufsplattform Kaufland.de verschiedene Lebkuchen an. Bei den zwei verschiedenen Versionen handelte es sich einmal um eine vegane Version und um eine Version, die Zutaten tierischen Ursprungs enthielt. Auf der Verkaufsseite fanden sich zwei verschiedene Zutatenlisten, wobei für den Kunden nicht erkennbar war, welche Zutatenliste für welche Version der Lebkuchen gilt. Gerade bei Lebensmitteln müssen die Informationen für Verbraucher zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Da das in diesem Angebot nicht der Fall war, lag ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor und der Verkäufer wurde abgemahnt.
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