Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Süßwaren
Der Verband Sozialer Wettbewerb rügt des Öfteren Online-Händler für das Bewerben ihrer Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben. Dabei fallen besonders häufig Bezeichnungen wie „bekömmlich“, „Detox“ oder auch „low carb“. In dieser Woche traf es wieder zwei Händler auf Ebay, diesmal aber aufgrund einer Werbung mit den Zusätzen „ohne Zucker“ und „zuckerfrei“. Die zum Kauf angebotene Tafel Schokolade sollte diese Attribute aufweisen, was nach Ansicht des Verbands aber nicht zutrifft, da die Tafel tatsächlich Zucker bzw. Fruchtzucker enthält. Nach Artikel 8 der Health-Claims-Verordnung darf ein Lebensmittel nur dann als zuckerfrei bezeichnet werden, wenn es nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthält. Vorliegend lag der Anteil jedoch bei 9,2 Gramm pro 100 Gramm. Auch die Angabe, es sei kein Zucker zugesetzt worden, war falsch, da sogar mit der süßenden Wirkung von Erythrit und Stevia geworben wurde. Insgesamt ist die Werbung daher irreführend.
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