Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln
Der Verkauf von „Low Carb”-Nudeln wurde einem Händler in seinem Webshop zum Verhängnis. Dieser vertrieb das Produkt „5 Kalorien Nudeln – Low Carb Nudeln” und verstieß damit gegen die Lebensmittelgesundheitsangabenverordnung (auch Health-Claims-Verordnung genannt). Bei der Bezeichnung „Low Carb” handelt es sich um eine nährwertbezogene Angabe im Sinne der Verordnung. Zugelassen sind solche Angaben aber nur, wenn sie sich im Anhang der Verordnung wiederfinden und das ist bei der Bezeichnung „Low Carb” nicht der Fall. Daher darf diese Bezeichnung auch nicht verwendet werden. Zusätzlich muss der Unterschied in der Menge des Nährstoffs im Vergleich zu derselben Menge eines herkömmlichen Lebensmittels derselben Kategorie angegeben werden. Dies war aber nur innerhalb des Produktbildes sehr schwer zu erkennen. Die Angaben innerhalb der Produktbeschreibung fehlten hingegen gänzlich.
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