Vorsicht bei importierten Produkten
Wer mahnt ab? Soldan Marketing GmbH (vertreten durch BPM legal)
Wie viel? 2894,18 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Verstöße gegen das Markenrecht können sehr schnell sehr teuer werden. Wer in seinem eigenen Shop oder auf Verkaufsplattform Ware verkauft, sollte also sehr genau darauf achten, dass er nicht gegen das Markenrecht verstößt. Gerade wer importierte Produkte verkauft, sollte schauen, ob es in Deutschland einen markenrechtlichen Schutz des Markennamens gibt.
Der Händler im vorliegenden Fall, verkaufte importierte Produkte unter einem Namen, der in Deutschland markenrechtlichen Schutz genießt. Aufgrund einer Abgrenzungsvereinbarung dürfen die Produkte unter dem Namen nicht in Deutschland vertrieben werden. Mit dem Vertrieb der Produkte aus dem Ausland, die unter dem gleichen Namen verkauft werden wie die Produkte des deutschen Unternehmens, besteht eine Verwechslungsgefahr. Neben Unterlassungsansprüchen stehen der Abmahnerin nun auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu, sodass es für den abgemahnten Händler teuer wird.
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