Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sorgte Ende 2020 für diverse Änderungen im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Diese stellen zwar grundsätzlich ein wirksames rechtliches Instrument im Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße dar. Immer wieder allerdings wurde der Vorwurf der Missbräuchlichkeit laut. Auch der Händlerbund setzte sich dafür ein, die Voraussetzungen von Abmahnungen zu überarbeiten, um die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung zu verhindern.
Erst vor wenigen Tagen, am 1. Dezember 2021, wurde nun eine wichtige Änderung im Hinblick auf die Abmahnbefugnis von Wirtschaftsverbänden relevant. Seit diesem Tag müssen solche Verbände in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein, die vom Bundesamt der Justiz geführt wird. Diese Liste füllt sich nach und nach. Bisher nicht dabei: Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. – im Online-Handel besonders für seine hohe Zahl an Abmahnungen bekannt.
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nachweisliche Betrüger wie Sandhage ist immer aktiv.
Utopische Streitwerte im "Markenrecht" (siehe Clapton CD "Live in USA" sind weiter an der Tagesordnung.
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Antwort der Redaktion
Lieber Micha,
auf diese Frage gibt es zurzeit keine pauschale Antwort. Wir empfehlen, sich individuell beraten zu lassen – etwa durch den rechtlichen Beistand, der bereits die Abmahnung bearbeitet hat und mit den Gegebenheiten im Einzelfall vertraut ist.
Beste Grüße
die Redaktion
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Siehe Oben.
Haben die sich alle eingtragen um in Zukunft Abmahnen zu dürfen???
schöne Aussichten.
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