Erneuter Verstoß gegen die Biozid-Verordnung
Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Desinfektionsmittel
Wieder einmal gab es Verstöße gegen die Biozidverordnung. Ein Online-Händler verkaufte ein Chlor-Reinigungsmittel, welches auch zur Desinfektion von Flächen benutzt werden kann. Nach einer EU-Richtlinie muss beim Bewerben von Biozidprodukten zwingend ein Sicherheitshinweis hinzugefügt werden. Dieser Hinweis fehlte in dem Angebot des Verkäufers. Der Verband wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler prompt ab.
Seit Beginn der Pandemie kam es immer häufiger zu Abmahnungen wegen fehlender Hinweise bei Biozidprodukten, da der Verkauf von Desinfektionsmitteln stark angestiegen ist.
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Oder.
Gibt dazu ein OLG Urteil so weit ich mich erinnere.
Wie ist denn da der Stand?
IDO noch aktiv?
IDO verurteilt?
Antwort der Redaktion:
Sehr geehrter Herr Baer,
bezüglich der Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage liegen uns keine weiteren Informationen darüber vor, dass in diesem Fall kein wirklicher Mandant beteiligt war.
Bezüglich des Ido-Verbands, beobachten wir die Lage und die Entwicklungen, die für den Online-Handel relevant sind und werden selbstverständl ich darüber Informieren, so bald wir neue Informationen haben.
Alles Gute und Viele Grüße
die Redaktion
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