Falsche Angaben zum gewerblichen Verkauf
Wer mahnt ab? Angelcenter-Kassel (vertreten durch MUENSTER LEGAL Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.134,55 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Im gewerblichen Handel gelten für den Verkäufer andere Pflichten, als im privaten Handel. Manch einer versucht den Pflichten zu entkommen, in dem er angibt, er sei ein privater Verkäufer. So handelte auch ein Ebay-Verkäufer von Angelzubehör und bekam die Quittung dafür in Form einer teuren Abmahnung.
Auf seiner Ebay-Verkaufsseite fand sich die Angabe „Angemeldet als privater Verkäufer”, der abmahnende Mitbewerber war allerdings der Ansicht, dass es sich aus der Gesamtschau der Umstände um einen gewerblichen Verkauf handelt. Berücksichtigt wurde dabei vor allem, die Vielzahl der Angebote sowie die Tatsache, dass es sich um mehrfach verfügbare Artikel handelt, die original verpackt sind.
Bei der Abmahnung wurde ein Gegenstandswert von 15.000 Euro zugrunde gelegt, dementsprechend lagen die Abmahnkosten auch im vierstelligen Bereich.
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