Was als Leder bezeichnet wird, muss auch Leder sein
Wer mahnt ab? Juwelier Chronotage GmbH (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 EUR
Wer ist betroffen? Online-Händler von Taschen
Eine Online-Händlerin, die auf Ebay Taschen verkauft, wurde von der Kanzlei Sandhage abgemahnt. In der Artikelbeschreibung gab die Händlerin an, dass die Handtasche aus PU-Leder gemacht sei. Eine solche Bezeichnung ist unzulässig, da Kunden davon ausgehen könnten, dass es sich um eine Art von Leder handelt. Es handelt sich dabei allerdings um keine Form von Leder, sondern um ein Kunststoffprodukt. Die Bezeichnung ist somit irreführend und stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar.
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