Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Wer mahnt ab? Juwelier Chronotage GmbH (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Elektroartikeln
Ein Händler von Schmuck und Uhren wurde wegen eines Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz ElektroG) abgemahnt. Der Online-Händler hatte batteriebetriebene Uhren verkauft. Diese fallen unter das ElektroG und müssen nach § 6 ElektroG bei der Stiftung EAR registriert werden. Ohne eine ordnungsgemäße Registrierung dürfen die Geräte nicht in den Verkehr gebracht werden, das ergibt sich aus § 6 Abs. 2 ElektroG.
Der Händler hatte die Uhren ohne Registrierung verkauft und wurde abgemahnt. Denn ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist für den Händler ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil und verstößt gegen das UWG.
Kommentar schreiben
Antworten
thomas ich binn voll deiner Meinung.
Wann wird mal etwas (rechtlich) gegen die chinesen Flut unternommen.
Das ist doch mal ein ansatz für den Herrn Rechtsanwalt Sandhagen oder den Ido-Verband-
mfg sico
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Danke an ale Anwälte dass Ihr uns schützt ...Danke.....
MfG Thomas
Ihre Antwort schreiben