Wer? Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Wieviel? 260 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Ein Online-Händler hat einen Benzinrasenmäher auf seiner Website mit dem Hinweis „Verfügbarkeit: Nicht Lagernd. Wird auftragsbezogen bestellt” zum Kauf angeboten. Der Händler gibt dabei keine weiteren Angaben zu einer Lieferfrist oder einem Liefertermin im Rahmen dieses Angebots ab, weder im Ausgangsangebot, noch im weiteren Verlauf des Bestellvorgangs. Die Ware lässt sich allerdings in den Warenkorb legen und per PayPal direkt bezahlen, so dass unmittelbar ein Kaufvertrag zustande kommt.
Dieses Vorgehen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar, da es gegen die Pflicht verstößt, den Verbrauchern Informationen für Fernabsatzverträge zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Informationspflichten zählen unter anderem die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, sowie der Termin, bis zu dem der Unternehmer die Ware liefern muss. Erforderlich ist eine konkrete Angabe, nach der der Verbraucher zumindest bestimmen kann, wann die Ware spätestens geliefert wird. Der Verbraucher kann im vorliegenden Fall jedoch nicht erkennen, in welchem Zeitraum die Ware geliefert werden soll und ob der Zeitraum Tage, Wochen oder sogar Monate beträgt.
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Und wieder werden nur die Händler in die Pflicht genommen, nicht aber die Lieferanten. Auf meine Frage an die Verbraucherzent rale vor längerer Zeit, hieß es:" man müßte bei jeder Betellung beim Lieferanten einen neuen Kaufvertrag schließen, damit die Lieferfrist geregelt ist"!!
Bei 90 Lieferanten in unserem Geschäft eine unmögliche Aufgabe, geht komplett an der Realität vorbei. Zudem wir als Händler auch in Onlineshops der Lieferanten bestellen (auch im Ausland, die sich einen Dreck um Verfügbarkeiten scheren)
Nicht lieferbar? Pech gehabt.
Der arme Kunde ist dann der Leidtragende, was kein Händler sich wirklich leisten kann und möchte.
Was ist das wieder für ein bürokratischer Mist, den sich diese "Bürokraten2 ausdenken. Das geht komplett an jeglicher Realität vorbei.
Beschreibungen: unfaßbar, das man als Händler wegen "Wortbeschreibu ngen " noch büßen soll. In keinem anderen EU Land ist das der Fall....
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