Wer? Autohaus Frank UG (über die Kanzlei Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Besonders bei teuren Produkten kommt es auf eine gute Transportverpackung und die sorgfältige Auswahl des Transportunternehmens an. Deshalb wollen viele Händler nicht auf eine Versendung als versicherte Sendung verzichten. Auch die besseren Konditionen aufgrund des hohen Versandvolumens machen den versicherten Versand für Unternehmer kostengünstiger als für den Privatkunden.
Mit der entsprechenden Werbung „versicherter Versand“ wird dem Verbraucher aber suggeriert, er werde vom ohnehin nicht bestehenden Versandrisiko befreit. Wer im B2C-Handel tätig ist, trifft damit eine Werbeaussage mit einer Selbstverständlichkeit. Der Händler hebt damit nämlich eine Leistung hervor, zu der er ohnehin von Gesetzes Wegen her verpflichtet ist.
Tipp: Die Werbung mit einem versicherten Versand ist immer noch weit verbreitet. Das betrifft auch Bannerwerbung oder Google Ads. Für Abmahner jedoch ist die Werbung ein gefundenes Fressen, denn mit einer einfachen Stichwortsuche kann sie gefunden werden. Händler sollten die werbende Aussage „versicherter Versand“ beziehungsweise „unversicherter Versand“ oder ähnliche Formulierungen daher umgehend entfernen.
Kommentar schreiben
Antworten
Mit dem bin ich schon lange durch .Die Briefe liegen noch hier MR Sandhage
Ihre Antwort schreiben