Wer? Wetega UG (über die Kanzlei Sandhage)
Wie viel? 280,60 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Weil man aufgrund des neuen Anti-Abmahngesetzes etwas kreativer werden muss, um Abmahngründe zu finden, schlägt Rechtsanwalt Sandhage durch seine Mandanten einen neuen Weg ein. Aktuell liegt uns jedoch keine Abmahnung vor, sondern eine sogenannte Berechtigungsanfrage wegen der Werbung mit einer veralteten unverbindlichen Verkaufspreisempfehlungen (kurz: UVP). Der Aufbau des Schreibens kommt dem einer Abmahnung gleich, nur ist es mit einer Berechtigungsanfrage betitelt.
Vor dem Hintergrund einer mutmaßlichen irreführenden UVP-Werbung wird der Händler nun im Wege der formellen Berechtigungsanfrage um Mitteilung und um Vorlage entsprechender Nachweise gebeten, aufgrund welcher aktuellen Herstellerangaben er sich berechtigt fühlt, den Artikel unter Verweis auf eine UVP anzubieten. Der Händler wird um die Vorlage der aktuell gültigen Preisliste des Herstellers gebeten, die den Nachweis der Gültigkeit der UVP erbringen soll.
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