Datenschutzniveau soll nun verbessert werden
Stefan Brink beurteilt diesen Umgang mit Mitgliederdaten abschließend als „fahrlässige Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht“. Daher soll der VfB Stuttgart nun ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Da die Verstöße in die Zeit vor der Datenschutzgrundverordnung fallen, ist das Bußgeld vergleichsweise gering. Das damals gültige Bundesdatenschutzgesetz sah deutlich geringere Sanktionen bei Verstößen vor.
Der Club zeigt sich bezüglich der widerrechtlichen Weitergabe einsichtig: So berichtet Golem, dass man die Mitglieder und Fans um Entschuldigung bitte. Man werde weitreichende Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzniveau in technischer und organisatorischer Hinsicht zu verbessern.
Der Landesdatenschutzbeauftragte betonte, dass diese Kooperationsbereitschaft ungewöhnlich sei. Die einvernehmliche Lösung überzeuge den Datenschützer. Der VfB hat nicht vor, Rechtsmittel einzulegen.
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