Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Was? fehlerhaftes Impressum (unter anderem)
Wer sich und seine Waren oder Dienstleistungen gewerblich im Internet präsentiert, muss ein Impressum vorhalten. Dies gilt nicht nur für Betreiber von eigenen Homepages, sondern auch für Shopseiten auf Marktplätzen und Facebook-Fanseiten. Ist ein Impressum unvollständig, so droht eine Abmahnung wie aktuell im Falle einer Abmahnung durch den Ido Verband. Dabei ist es ganz einfach, die Anforderungen umzusetzen. Zudem gab es diesbezüglich in den letzten Jahren kaum Änderungen.
Daher sollten Händler unbedingt darauf achten, folgende Angaben zu machen:
- Name/Firma/ggf. Rechtsformzusatz
- Anschrift
- ggf. die Angabe des/der Vertretungsberechtigten
- Angaben zu Telefonnummer, Kontaktformular und/oder E-Mail-Adresse
- wenn eine Eintragung im Handelsregister vorliegt, das zuständige Registergericht und die entsprechende Registernummer
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit diese vom Finanzamt erteilt wurde
- Wirtschaftsidentifikationsnummer, sofern vorhanden
- ggf. Hinweis auf behördliche Zulassung und Aufsichtsbehörde sowie Pflichthinweise bei freien Berufen
Bitte nicht vergessen: Der allseits beliebte fehlende OS-Link ist zwar nicht zwingend ins Impressum einzufügen, es hat sich aber bewährt und in der Praxis durchgesetzt. Auch der sollte daher unterhalb des Impressums ergänzt werden.
Kommentar schreiben