Wer? Pillashop KG (über die Kanzlei Funk Tenfelde)
Wieviel? 1295,43 Euro
Betroffene? Händler von Masken
Menschen sind seit Januar in vielen öffentlichen Räumen (z.B. in Geschäften) zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske verpflichtet. Von Anfang an war die Kritik an dieser Pflicht laut, denn Angebot und Nachfrage scheinen in keinem ausgewogenen Verhältnis zueinander zu stehen. Das bringt große Probleme und Risiken mit sich. Masken, die den Schutz nicht gewährleisten können, könnten diese Pflicht ad absurdum führen und die Träger sogar unbewusst einem Gesundheitsrisiko aussetzen. Daher ist es umso wichtiger, dass man nur Masken kauft, die die Standards erfüllen. Für Verbraucher ist es jedoch nur schwer ersichtlich, welche Masken sie unbedenklich kaufen können und welche nicht. Insbesondere schwirren die Bezeichnungen KN95 (chinesischer Standard) sowie FFP2 unklar in der Werbung herum.
Aufgrund des knappen und unübersichtlichen Angebots werden auch schwarze Schafe aktiv. Aber Masken, die den Anforderungen (u. a. das erfolgreich abgeschlossene Prüfverfahren) nicht genügen, dürfen nicht verkauft, bzw. nicht als FFP2-Masken beworben werden.
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