Verbraucherzentrale geht gegen Online-Apotheke vor
Auf diese Rechtslage verweist aktuell auch die Verbraucherzentrale Brandenburg in einer Pressemeldung. „Eine solche Beschränkung des Widerrufsrechts ist unzulässig“, sagt Katarzyna Guzenda, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentale Brandenburg mahnte den Anbieter ab. Die Apotheke zeigte sich einsichtig und passte ihre Widerrufsbelehrung dem Gesetz an.
Dabei geht es nicht nur um die Irrtümer aus einer Bestellung (z. B. der falschen Dosierung oder einer versehentlichen Falschbestellung), sondern auch um unseriöse Anbieter. „Aus der Verbraucherberatung wissen wir, dass halb-seriöse und wenig bekannte Anbieter durch aggressive Telefonakquise Heilmittel als Probelieferung zum Sonderpreis verkaufen und Kunden darüber in teure Abofallen locken. Durch das Widerrufs-recht können sich Verbraucher dann von diesen Verträgen wieder lösen“ so Guzenda.
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